Aus Gründen der Vereinfachung wird nachfolgend auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern verzichtet. 

§ 1 Allgemeines

  1. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen.
  2. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht. 

§ 2 Anmeldung

  1. Bei Schülern ist vor der erstmaligen Benutzung die schriftliche Zustim­mung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich.
  2. Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Daten­schutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

§ 3 Benutzerausweis

  1. Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungs­berechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist.
  2. Der Benutzerausweis verbleibt in der Schulbibliothek.

§ 4 Ausleihe und Benutzung

  1. Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für Bücher 3 Wochen, für andere Medienarten kann die Büchereileitung kürzere Leihfristen bestimmen. Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich oder über den Klassenlehrer gemahnt. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen wer­den, es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu.
  2. Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens einmal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen.
  3. Vormerkung: Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.
  4. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
  5. Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden.
  6. Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien gelten­den Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
  7. Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.
  8. Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle ent­liehenen Medien abzugeben.

§ 5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
  2. Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
  3. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
  4. Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.
  5. Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mah­nung kann die Bibliothek vom Benutzer – unabhängig von einem Verschul­den – nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen.
  6. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
  7. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.
  8. Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Nutzung werden durch Aus­hang bekannt gemacht. 

§ 6 Aufenthalt in der Bibliothek

  1. Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu ver­halten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Rauchen ist nicht erlaubt. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.
  2. Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
  3. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliotheks­personals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 8 Inkrafttreten 

Die Benutzungsordnung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze:

  1. Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern: Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen der Verletzungen von Urheber­rechten durch Benutzer und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benut­zern und Internetdienstleistern.
  2. Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, für Schä­den, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Daten oder Medienträgern entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
  3. Gewährleistungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktions­fähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software sowie auf die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informati­onen und Medien beziehen.
  4. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften: Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzwidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.
  5. Der Benutzer verpflichtet sich, Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu ersetzen und bei Weiter­gabe seiner Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen.
  6. Technische Nutzungseinschränkungen: Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigura­tionen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Pro­gramme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren sowie eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.
  7. Sanktionsmaßnahmen: Die Bibliothek kann zur Abweisung von Schadensforderungen und Haf­tungsansprüchen die Datenschutzrechte des Benutzers, soweit sich diese auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der Allgemeinen Benut­zungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.